Aufgrund des Infektionsgeschehens im Departement Moselle, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung der südafrikanischen und brasilianischen Virusvariante, hat die deutsche Bundesregierung die Entscheidung getroffen – leider einseitig und sehr kurzfristig -, das Departement als Virusvarianten-Gebiet mit hoher Verbreitung von mutierten Viren einzustufen.

In den letzten Tagen hat es dennoch eine enge und transparente Abstimmung mit der lokalen Behörden diesseits und jenseits der Grenze gegeben. Die französischen und deutschen Behörden waren sich darüber einig, dass eine Schließung der Grenze vermieden werden muss und werden sich in den kommenden Tagen weiter austauschen, um alle Möglichkeiten zur Lockerung dieser Einschränkungen zu diskutieren, je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens.

Allerdings gelten seit Dienstag, dem 2. März 2021, eine Reihe neuer Beschränkungen für Menschen, die vom Departement Moselle aus nach Deutschland reisen wollen:

– Verpflichtung zur elektronischen Anmeldung bei jedem Betreten des deutschen

Hoheitsgebiets, nach noch zu spezifizierenden Modalitäten. Diese Erklärung kann,

falls erforderlich, auch als Eigenerklärung abgegeben werden. Das Portal

https://www.einreiseanmeldung.de dient der Anmeldung, weist aber leider regel-

mäßíg technische Probleme auf.

– Obligatorischer Test, auch als Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein

darf.

Von diesen beiden Regeln gibt es keine Ausnahmen. Grenzgänger müssen in der Lage sein, einen Papier- oder elektronischen Nachweis über das negative Testergebnis (PCR oder Antigen) im Falle von Kontrollen in Deutschland vorzulegen.

Personen, die in Deutschland arbeiten, wird empfohlen, ihren Arbeitgeber zu kontaktieren, um sich an den Tests zu beteiligen. Alternativ kann auch ein Test in Frankreich durchgeführt werden. Laut vorliegenden Informationen können Eigentümer einer „Carte Vitale“ in Apotheken in Frankreich sich kostenlos testen lassen. Für Frankreich finden Sie alle Testpunkte auf sante.fr.

Außerdem werden öffentliche und private Verkehrsbetriebe nicht mehr in der Lage sein, die Grenze zu überqueren. Der Bus- und Straßenbahnverkehr zwischen Saarland und Moselle wird daher vorerst eingestellt.

Bereits jetzt haben die französischen und deutschen Behörden zugesichert, dass die Kontrollen dieser neuen Maßnahmen nicht zu Verzögerungen an den Grenzübergängen führen.

Personen, die nicht zwingend nach Deutschland einreisen müssen, werden aufgerufen, ihre Einreise zu verschieben, um die Testkapazitäten für diejenigen freizuhalten, die aus beruflichen oder sozialen Gründen darauf angewiesen sind.

Umgekehrt werden die Regeln für die Einreise in das französische Hoheitsgebiet nicht geändert: Personen, die sich weniger als 30 km von der Grenze entfernt aufhalten und für weniger als 24 Stunden nach Frankreich einreisen, Personen, die regelmäßig die Grenze zur Arbeit überqueren und Lkw-Fahrer müssen ein Dokument vorlegen, das ihre Einreise rechtfertigt, sind aber von der Verpflichtung befreit, einen PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vorzulegen. Für alle anderen Personen ist dies aber notwendig.