Auf dieser Seite werden wir Ihnen in den nächsten Wochen die Änderungen der Hundesteuersatzung erläutern. Die angekündigten Hundesteuermarken werden im Laufe des ersten Quartals 2022 an alle bei der Gemeinde Gersheim steuerlich registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter in der Anzahl der angemeldeten Hunde verschickt werden. Wir bitten Sie daher um ein wenig Geduld und werden an dieser Stelle veröffentlichen, sobald mit dem Versand der Marken begonnen wird. Von Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung bitten wir abzusehen und fordern alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, alle noch nicht gemeldeten Hunde ordnungsgemäß anzumelden oder gegebenenfalls befreien zu lassen.

Hier finden Sie die aktuelle, ab 1.1.2022 gültige Hundesteuersatzung.